Bei entsprechendem Indikationsschlüssel kann die Anzahl bis zu 30 Einheiten erhöht werden.
Die Dauer einer Behandlung richtet sich dabei an das verordnete Rezept und kann zwischen 15 und 60 Minuten betragen.
Bei jeder Verordnung der gesetzlichen Kassen fällt ein sogenannter Eigenanteil an.
Dieser beträgt 10 Euro pro Verordnung plus 10% des Rezeptwertes. Dadurch ergibt sich im Schnitt eine Zuzahlung von 20 bis 30 Euro für 6 Behandlungen. Diese Zuzahlung ist vertraglich mit den Kassen geregelt und wird von uns erhoben.
Sind Sie Privat- oder Beihilfeversichert entfällt dieser Eigenanteil und es wird ein privater Behandlungsvertrag geschlossen. Informationen erhalten Sie telefonisch oder vor Ort bei einem persönlichen Gespräch.